„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“

Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz

 

„Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen,...“

 Artikel 56 Absatz 6 Hessische Verfassung

 

Liebe Eltern,

Sie haben als gewählte Vertreter der Elternschaft die Möglichkeit, Schule aktiv mitzugestalten, sei es über Klassenelternbeirat, Schulelternbeirat, Schulkonferenz, Kreis/ Stadtelternbeirat oder dem Landeselternbeirat. Natürlich hängt die Einflussnahme der Elternarbeit ganz entscheidend von dem Engagement und der Nachhaltigkeit der jeweils agierenden Personen ab. Auch wenn Sie kein gewählter Elternvertreter sind, können Sie viel erreichen, wenn Sie die zuständigen Elterngremien informieren und aktivieren. Wir als Elternschaft haben eine Stimme und die sollten wir nutzen, zum Wohl unserer Kinder!

Der Kreiselternbeirat Bergstraße veranstaltet jedes Jahr im Oktober/November einen Informationsabend über Elternrechte - Elternpflichten, zu dem wir Sie herzlich einladen, Näheres termingerecht unter „Sitzungen, Foren und Aktionen“, die Einladungen zu unseren Sitzungen werden auch immer über die Schulsekretariate an die Schulelternbeiräte verteilt.