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Quelle: http://www.e-recht24.de

 

 

 

18.07.2022
Aktuelle Planungen des Hessischen Kultusministers zum Schulbeginn am 5.9.22
Prof. Dr. Lorz setzt auch nach den Ferien auf freiwillige Kontrolle. Noch vor den Sommerferien sollten allen Schülerinnen und Schülern 5 Antigen-Selbsttests für zu Hause angeboten werden, um sich insbesondere am Morgen des ersten Schultags zuhause freiwillig testen zu können. Das Schuljahr beginnt dann wieder mit zwei Präventionswochen, in der die SuS pro Woche 3 Antigen-Selbsttests für zuhause angeboten bekommen. Die Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und Husten- und Niesetikette sind einzuhalten. Über die weitere Lüftungsstrategie unter dem Eindruck knapper werdender Heizressourcen in Richtung Winter hat sich der Minister (noch) nicht ausgelassen.
> Aktuelle Planungen des HKM zum Schulbeginn
 
04.04.2022
Corona ist weder harmlos noch vorbei
Pressemitteilung des Landeselternbeirats
Auf die Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen durch das entsprechende Schreiben von
Kultusminister Prof. Lorz vom 28.3. hat der Landeselternbeirat mit einer Pressemitteilung vom 4.4.22
reagiert, in welcher insbesondere die Aufhebung der Maskenpflicht an den Schulen trotz höchster
Inzidenzen kritisiert wird und dem Eindruck des HKM-Schreibens widersprochen wird, die Pandemie
sei überwunden. Es sei weiterhin besser, sich nicht mit Corona anzustecken, so der LEB. „Uns ist
bewusst, dass es auch viele Schüler:innen sowie Eltern gibt, die die nun kommenden Lockerungen
herbeisehnen. Wir sehen aber auch die oben benannten Risiken, welche bei konsequenterem
Handeln der Verantwortlichen während der nun zwei Jahre andauernden Pandemie, in ihrer
Ausprägung längst nicht mehr so vorhanden wären.“ Ein Vorwurf, mit dem sich der LEB in Aussagen
von Lehrerverbänden einreiht.
> LEB: PM „Corona“ ist weder harmlos noch vorbei
 
04.04.2022
Corona-Fahrplan des HKM für April/Mai an den Schulen
Nachdem Kultusminister Lorz zum 4.4. die Maskenpflicht an hessischen Schulen ausgesetzt hat,
werden ab 2. Mai weitere Einsparungen umgesetzt. So entfällt die Testpflicht an den Schulen.
Stattdessen erhalten Schülerinnen und Schüler wöchentlich zwei Tests für freiwillige Tests zuhause. Ab
dann kann auch niemand mehr vom Präsenzunterricht abgemeldet werden; es gilt wieder eine
uneingeschränkte Schulpflicht. Die neue Situation an den Schulen regelt dann der ab Mai geltende
Hygieneplan 10.0 des HKM plus ggf. spezifische Regelungen an den einzelnen Schulen.
> HKM-Fahrplan

> Hygieneplan 10.0 ab 2. Mai 2022

 
28.03.2022
Corona -Schutzmaßnahmen an hessischen Schulen ab 4.4.22
Wie angekündigt, hat der hessische Kultusminister Prof. Dr. Lorz mit einem Schreiben an die Eltern und Schüler die ab Montag geltenden, bzw. aufgehobenen Schutzmaßnahmen an den Schulen angekündigt. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:
- Maskenpflicht an den Schulen entfällt (bei Infektionsfall in der Klasse wird Maske aber weiterhin empfohlen)
- Testrhythmus 3x wöchentlich an den Schulen bleiben vorerst bestehen (bei Infektionsfall tägliche Testung empfohlen)
- Abmeldung vom Präsenzunterricht nur noch bis Ende April möglich
- Ab Mai soll Testpflicht an den Schulen entfallen. Schüler und Personal sollen pro Woche zwei Testkits für freiwillige Tests zuhause erhalten
> HKM: Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb vom 28.3.22
 
23.03.2022
Kommentierte Fassung der Corona-Schutzverordnung von Hessen
Das Land Hessen hat auf Basis einer Übergangsregelung die bisherigen Maßnahmen verlängert. In den Auslegungshinweisen finden sich in § 13 (Seite 21) die Maßgaben, welche Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen betreffen. Gespannt darf man sein, wie es ab dem 4.4. weitergeht, wenn diese Übergangsregelung ausläuft. Hoffen wir, dass die Schulen und damit auch wir Eltern und Schüler nicht erst am Wochenende davor informiert werden.
> Kommentierte Fassung der Corona-Schutzverordnung vom 23.3.22
 
21.02.2022
Maskenpflicht am Platz in der Schule wird aufgehoben
Ab dem 7. März, also nach der Faschingswoche, gilt in den Schulen in Hessen generell keine Maskenpflicht am Platz mehr. Das sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag bei einer Pressekonferenz. Damit weicht Hessen von den Bund-Länder-Beschlüssen ab.
> Quelle: Hessenschau
 
21.02.2022
Testvorgaben in Schulen geändert
In Hessen soll bereits ab dem morgigen Dienstag die Testvorgaben für Schulklassen geändert werden. Anstatt 14 Tage täglicher Testpflicht soll nach einem Copronafall in einer Klasse nur noch eine Woche lang täglich getestet werden. Im Regelfall bleibt es bei 3 Tests pro Woche für Ungeimpfte, alle anderen dürfen freiwillig an den Tests mitmachen.
> Quelle: Hessenschau
 
16.02.2022
Alternative zu PCR-Tests
Wem PCR-Testauswertungen zu lange dauern, kann sich jetzt im Corona-Testzentrum der Johanniter in Viernheim, Johanniterplatz 1) einem sog. NAT-Test unterziehen. NAT steht für Nukleinsäure-Amplifikations-Technik. Diese Technik liefert schon nach rund 15 Minuten ein sicheres Testergebnis, welches in Deutschland, der EU und in den meisten Ländern uneingeschränkt anerkannt ist. Die Tests werden mit 65,- Euro verrechnet.
> Termine sind online über das Testzentrum Viernheim zu vereinbaren
 
01.02.2022
Schreiben des Hessischen Kultusministeriums
In seinem jüngsten Schreiben geht das HKM u.a. auf die Änderungen der Corona-Schutzverordnung vom 17.1. und auf den neuen Antigen-Selbsttest von Safecare Biotech ein, der den Schulen demnächst zur Verfügung steht. Die Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate, die gelockerten Quarantänebestimmungen und die Freitestungen, die nun auch mittels kostenfreien Bürgertests anstelle der PCR-Tests möglich sind. Fragen zur Nutzung der Testhefte beantworten zwei beigefügte Merkblätter.
> Schreiben des HKM an die Schulleitungen
> Merkblatt des HKM zum Testheft für SuS unter 18 Jahren
> Merkblatt des HKM zum Testheft für SuS über 18 Jahre
 
28.01.2022
Pressemitteilung des LEB zur Coronalage an den Schulen
Der Landeselternbeirat hat die Sorgen und Nöte, welche von zahlreichen Eltern an ihn herangetragen wurden, in einer Pressemitteilung an den Hessischen Kultusminister Prof. Dr. Lorz zusammen getragen. Interessant ist die Forderung, die Gestaltungshoheit der Unterrichtsorganisation den Schulen, und dort zwingend der Schulkonferenz unter Einbeziehung von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, sowie der Elternvertreter zu überlassen. Außerdem werden Mindestvorgaben für die Distanzbeschulung gefordert und ein genaues Lagebild über Infektionen an den hessischen Schulen eingefordert.
> Pressemitteilung LEB Hessen vom 28.1.22
 
27.01.2022
Der LEB informiert: Präsenzunterricht - Möglichkeiten zur individuellen Abmeldung
Nachdem an den hessischen Schulen die Anzahl der positiv getesteten und der in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler aktuell beständig steigt, kommt auch verstärkt die Frage auf, ob es eine Möglichkeit gibt, sich auf Wunsch vom Präsenzunterricht zu befreien. Der LEB hat die aktuellen Rahmenbedingungen in einem Elternbrief zusammengefasst sowie eine Musterabmeldung erstellt. Der LEB schreibt auch, dass dies keine generelle Aufforderung zur Abmeldung vom Präsenzunterricht sein soll. Aber unter gewissen, beispielhaft beschriebenen Umständen kann eine Abmeldung durchaus sinnvoll sein.Wichtig: Präsenz bleibt das Ziel / Abmeldung nur in absoluten Ausnahmefällen / Abmeldung geht nie Stunden- oder Tageweise, sondern immer für längeren Zeitraum (i.e. bis zum Ferienbeginn).
> Elternbrief LEB zur Abmeldemöglichkeit vom Präsenzunterricht
> Musterformular Abmeldung Präsenzunterricht
> Ausgefülltes Beispiel Musterformular
 
22.01.2022
Aktuelle Corona-Richtlinien des Landes Hessen

Aus dem Kreis der Mitglieder des Landeselternbeirates erhielten wir dieser Tage ein paar interessante Fundstellen zu den derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen, die wir Ihnen gerne zur Weiterleitung über die Klassenpflegschaftsvertreter:innen an die Elternschaft an die Hand geben möchten.

Alle wesentlichen Infos auf der offiziellen Webseite des Landes: > corona.hessen.de
Quarantäneregeln, ab 17.1.22
Corona-Veranstaltungsregeln in Hessen, ab 17.1.22