Ganztagsbetreuung in Hessen: Rechtsanspruch und Realität

 

Ab August 2026 haben alle Grundschulkinder in Hessen einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch soll sicherstellen, dass Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse an fünf Tagen in der Woche mindestens acht Stunden betreut werden, einschließlich eines pädagogischen Angebots am Nachmittag.

 

Die Ganztagsbetreuung kann in verschiedenen Formen angeboten werden, zum Beispiel als verbindlicher Ganztag, bei dem alle Schüler teilnehmen, oder als freiwilliges Angebot, das nach Bedarf genutzt werden kann. Doch wie weit sind wir im Kreis Bergstraße bei der Umsetzung dieses Anspruchs?