Klassenelternbeirat

 

Für die Elternbeiräte gibt es unterstützendes Material vom Kreiselternbeirat, welches auf diversen Schulungsangeboten von elan beruht und sich aus vielen Rückfragen beim Schulamt und dem Landeselternbeirat entwickelt hat.

  1. Info-Flyer

  2. Muster für die Arbeit als Klassenelternbeirat

 

Gemäß dem "Hessischen Schulgesetz" (HSchG) und der "Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung..." (EltWahl/MitglEV HE) müssen die Elternabende, an denen Wahlen erfolgen müssen, bis spätestens 6 Wochen nach Schulbeginn stattgefunden haben.

 

Erläuterungen:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Klassenelternbeiräte innerhalb der ersten 6 Schulwochen gewählt werden (EltWahl/MitglEV HE, §2 (1)). Die Wahl des SEB-Vorstands sollte spätestens 3 Wochen danach erfolgen (ebenda, §10 (3)), also innerhalb von 9 Wochen nach Schulbeginn. Wir möchten Sie auch darauf hinweisen, dass die Einladung zu Beiratssitzungen mit Wahlen immer schriftlich erfolgen muss (z.B. über die Ranzenpost), da eine alleinige Benachrichtigung per E-Mail nicht ausreicht (ebenda, §2 (2)). Die Wahlen selbst müssen immer geheim abgehalten werden (eine bloße Handzeichenabstimmung genügt nicht) (HesSchulG §102 (2)). Zudem ist die "Beschlussfähigkeit" bei den Wahlen zu berücksichtigen. Wir empfehlen daher, in der Einladung entsprechend darauf hinzuweisen und gleichzeitig eine zweite Sitzung anzusetzen (siehe Muster für Einladungen des KEB).