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Arbeitskreis Inklusion

Seit 2011 ist die inklusive Beschulung in Hessen gesetzlich festgeschrieben. Doch auch nach 12 Jahren ist diese keine Normalität in den Schulen vom Kreis Bergstrasse. Unsere Erfahrung ist, dass betroffene Eltern oft allein gelassen werden und durch die Instanzen hindurch Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit leisten müssen, um sich das Recht auf inklusive Beschulung für ihre Kinder zu sichern. Hier stellt sich u.a. die Frage:

Wie können wir unsere negativen Erfahrungen auswerten, unsere positiven Erfahrungen und Lösungen weitergeben und uns gegenseitig unterstützen?

Gemeinsam wird vieles einfacher.

Moderatorin: Birgit Polm, KEB-Vorstandsmitglied, Kirchbergschule Bensheim

 

Banner InklusionsFaltblatt

Für Eltern, die ein Kind mit einer Behinderung oder einem Förderbedarf haben oder oder einen solchen vermuten, ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren. Besonders die Übergänge (Kindergarten -> Grundschule -> weiterführende Schule -> Beruf) sind nicht einfach und benötigen mehr Zeit und Aufmerksamkeit.
Unten ist unser 'Infoblatt zur inklusiven Beschulung' und die Broschüre 'Inklusion in der Schule und Übergang in den Beruf - Grundlagen und Möglichkeiten'.