Kreiselternbeirat Bergstraße

Der Kreiselternbeirat Bergstraße wird von den Schulelternbeiräten der dem Kreis zugehörigen Schulen, getrennt nach Schulformen, alle zwei Jahre auf Basis des Hessischen Schulgesetzes gewählt. Je angefangene 500 Schüler kann jede Schule einen Vertreter zur Wahl der Kreiselternbeiräte entsenden, mindestens jedoch zwei plus eine entsprechende Zahl an Ersatzvertretern. Die Wahldelegierten wählen dann nach Schulformen und einem zuvor gesetzlich festgelegten Schlüssel pro Schulform eine bestimmte Anzahl an Mitgliedern für den Kreiselternbeirat, plus Ersatzkandidaten. Aus dem Kreis der so gewählten Kreiselternbeiräte wird dann der Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt.

Die Kreiselternbeiräte beraten und fördern die Arbeit der Schulelternbeiräte. Der Kreiselternbeirat ist u.a. zum Schulentwicklungsplan anzuhören. Er ist verpflichtet, mindestens einmal pro Schuljahr in einer Versammlung den Schulelternbeiräten über seine Tätigkeit zu berichten und diesen dabei Gelegenheit zur Stellungnahme und Darlegung eigener Vorstellungen zu geben

Der aktuelle Kreiselternbeirat: KEB-Wahl vom 18.11.2021

Mitglieder des Kreiselternbeirats

KEB-/SEB-Online-Sitzung

Tag des Schulelternbeirats Bergstraße 8.10.2022